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niederlassung

as defined in Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai…, Article 2(1), point (18)

18.

„Niederlassung“ die tatsächliche Ausübung einer unter Artikel 3 fallenden wirtschaftlichen Tätigkeit durch einen Verpflichteten in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland, in dem sich nicht dessen Hauptsitz befindet, auf unbestimmte Zeit und durch eine stabile Infrastruktur, darunter

a)

eine Zweigstelle oder ein Tochterunternehmen,

b)

im Fall von Kredit- und Finanzinstituten eine Infrastruktur, die nach den Aufsichtsvorschriften als Niederlassung gilt;

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