verpflichteter
as defined in Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)
eine in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1624 aufgeführte natürliche oder juristische Personen, die nicht gemäß den Artikeln 4, 5, 6 oder 7 der genannten Verordnung ausgenommen ist