Eureka 32024R0573 Anmelden

inverkehrbringen

as defined in Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (6) (Begriffsbestimmungen)

die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union oder die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex

Also defined in