Eureka 32024R1157 Sign in

illegale verbringung

as defined in Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.…, Article 3, point (26) (Begriffsbestimmungen)

jede Verbringung, die a) ohne Notifizierung an die betroffenen zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung erfolgt; b) ohne die Zustimmung der betroffenen zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung erfolgt; c) mit einer durch Fälschung, falsche Angaben oder Betrug erlangten Zustimmung der betroffenen zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung erfolgt; d) in einer Weise erfolgt, die nicht mit den im Notifizierungsformular enthaltenen oder im Begleitformular enthaltenen oder bereitzustellenden Informationen im Einklang steht, außer im Falle geringfügiger Schreibfehler im Notifizierungs- oder Begleitformular; e) in einer Weise erfolgt, die eine Verwertung oder Beseitigung unter Verletzung des Unions- oder des Völkerrechts bewirkt; f) entgegen Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 3 oder Artikel 37, 39, 40, 45, 46, 48, 49, 50 oder 52 erfolgt; g) in einer Weise erfolgt, die in Bezug auf Verbringungen von Abfällen nach Artikel 4 Absätze 4 und 5 nicht den Anforderungen des Artikels 18 Absätze 2, 4, 6 und 10 oder den in dem Dokument nach Anhang VII enthaltenen oder bereitzustellenden Informationen entspricht, außer im Falle geringfügiger Schreibfehler in dem Dokument nach Anhang VII

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