Eureka 32024R1157 Sign in

verbringung

as defined in Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.…, Article 3, point (25) (Begriffsbestimmungen)

einen Transport von zur Verwertung oder Beseitigung bestimmten Abfällen von dem Ort, an dem der Transport beginnt, bis zur Entgegennahme der Abfälle durch die Anlage, die die Beseitigung oder Verwertung im Bestimmungsstaat durchführt, und der wie folgt durchgeführt wird oder durchgeführt werden soll: a) zwischen zwei Staaten, b) zwischen einem Staat und einem überseeischen Land oder Gebiet oder einem anderen Gebiet, das unter dem Schutz dieses Staates steht, c) zwischen einem Staat und einem geografischen Gebiet, das völkerrechtlich keinem Staat angehört, d) zwischen einem Staat und der Antarktis, e) aus einem Staat durch eines der unter den Buchstaben a bis d genannten Gebiete, f) innerhalb eines Staates durch eines der unter den Buchstaben a bis d genannten Gebiete, wobei der Transport in demselben Staat beginnt und endet, oder g) aus einem geografischen Gebiet, das nicht zum Hoheitsgebiet eines Staates gehört, in einen Staat

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