Eureka 32024R1624 Anmelden

aufsichtsbehörde

as defined in Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai…, Article 2(1), point (46) (Begriffsbestimmungen)

einen Aufseher, der eine Behörde ist, oder die Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben nach Artikel 37 der Richtlinie (EU) 2024/1640 beaufsichtigt, oder die AMLA, wenn sie als Aufseher agiert;

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