geldgebern
as defined in Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai…, Article 2(1), point (16)(b) (Begriffsbestimmungen)
natürlichen oder juristischen Personen, die zur Finanzierung von Projekten beitragen, etwa über verzinste oder unverzinste Darlehen oder Spenden, auch wenn solche Spenden einen Anspruch auf einen immateriellen Vorteil begründen