Eureka 32024R2594 Sign in

treffen

as defined in Verordnung (EU) 2024/2594 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.…, Article 3, point (14) (Begriffsbestimmungen)

Fänge von VME-Indikatorarten in Mengen, die über den folgenden Grenzwerten liegen: a) bei einem Schleppnetz und anderem Fanggerät mit Ausnahme von Langleinen: das Vorhandensein von mehr als 30 kg lebende Korallen und/oder 400 kg lebende Schwämme; und b) bei Langleinen: das Vorhandensein von VME-Indikatorarten an 10 Haken je Segment von 1 000 Haken oder je Abschnitt von 1 200 m Langleine, je nachdem, was kürzer ist

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex