Eureka 32026R1184 Sign in

zugtrasse

as defined in Verordnung (EU) 2026/1184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 5, point (9) (Begriffsbestimmungen)

die Eisenbahninfrastrukturkapazität, die erforderlich ist, damit ein Zug zu einer bestimmten Zeit zwischen zwei Orten verkehren kann, beschrieben als eine genaue Strecke mit Zeitplan für diesen Zug, einschließlich Ausgangs- und Bestimmungsort, Einfahrtszeit und -tag, Ausfahrtszeit und -tag sowie etwaiger Fahrplanhalte und damit zusammenhängender Abfahrtszeiten

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