FVG
as defined in Verordnung (EU) 2026/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 3, point (1) (Begriffsbestimmungen)
Saatgut, Pflanzenteile und Pflanzgut, die zu Baumarten, die in Anhang I aufgeführt sind, und ihren Hybriden gehören und zu einem oder mehreren der folgenden Zwecke zur Erstaufforstung, zur Wiederaufforstung, zur Diversifizierung eines Waldgrundstücks und für sonstige Baumpflanzmaßnahmen und Direktsaat verwendet werden sollen: a) multifunktionale Forstwirtschaft, b) Erzeugung von Holz, Biomaterialien, Biomasse oder anderen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder c) Erhaltung forstgenetischer Ressourcen;