Eureka 32026R1392 Sign in

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as defined in Verordnung (EU) 2026/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 3, point (25) (Begriffsbestimmungen)

a) im Falle einer autochthonen Samenquelle oder eines autochthonen Erntebestands den Ort, an dem die Bäume wachsen, b) im Falle einer nichtautochthonen Samenquelle oder eines nichtautochthonen Erntebestands den Ort, von dem die Samen oder Pflanzen ursprünglich stammen, c) im Falle einer Samenplantage die Orte, an denen sich ihre Bestandteile ursprünglich befanden, z. B. deren Herkunft oder andere relevante geografische Informationen, d) im Falle von Familieneltern die Orte, an denen sich ihre Bestandteile ursprünglich befanden, z. B. deren Herkunft oder andere relevante geografische Informationen, e) im Falle eines Klons den Ort, an dem sich das Ortet oder die Zelllinie befindet oder ursprünglich befand oder an dem es bzw. sie ausgewählt wird oder ursprünglich ausgewählt wurde, f) im Falle einer Klonmischung die Orte, an denen sich die Ortets oder die Zelllinien befinden oder ursprünglich befanden oder an denen sie ausgewählt werden oder ursprünglich ausgewählt wurden;

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