Eureka 32026R2108 Sign in

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as defined in Verordnung (EU) 2026/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.…, Article 5, point (17) (Begriffsbestimmungen)

a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, sofern sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in Fällen, die nicht unter Buchstabe a fallen: i) eine im Zollgebiet der Union ansässige Person, die befugt ist, über das Verbringen der Waren aus diesem Zollgebiet zu entscheiden, und die dies entschieden hat, oder ii) wenn es keine Person gemäß Ziffer i gibt, jede im Zollgebiet der Union ansässige Person, die Vertragspartei eines Vertrags über das Verbringen von Waren aus diesem Zollgebiet ist

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